§ 1 Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch Meret Reisen zustande.
§ 2 Zahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung fällig. Die Restzahlung des Reisepreises muss 45 Tage vor Abreisetermin geleistet sein. Der Reiseschutz erfolgt über R+V Wiesbaden. Reiseunterlagen werden erst nach vollständiger Zahlung ausgehändigt.
§ 3 Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in den Reiseunterlagen. Der Veranstalter behält sich vor, Leistungsbeschreibungen vor Buchung zu ändern.
§ 4 Leistungs- und Preisänderungen
Geringfügige Abweichungen, die den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen, sind zulässig. Eine Preiserhöhung ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin ist nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder erheblichen Änderungen kann der Kunde kostenfrei zurücktreten.
§ 5 Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornogebühren: bis 93 Tage vor Abreise: 20 %; bis 30 Tage: 50 %; bis 15 Tage: 75 %; bis Reisetag: 95 %. Bei Benennung einer Ersatzperson fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50 € an.
§ 6 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Reisende durch sein Verhalten eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt oder gegen Sicherheitsrichtlinien verstößt.
§ 7 Höhere Gewalt
Bei Krieg, Streik, Epidemien und Naturkatastrophen kann jede Partei den Vertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt nach Kündigung den eingezahlten Reisepreis zurück; angefallene Kosten werden anteilig aufgeteilt.
§ 8 Mindestteilnehmerzahl
Touren setzen eine Mindestteilnehmerzahl voraus. Wird diese nicht erreicht, wird die Reise abgesagt und der volle Reisepreis erstattet, ohne weitere Verpflichtungen.
§ 9 Reisedokumente
Der Veranstalter informiert über Reisepass-, Visa- und Gesundheitsanforderungen, ist jedoch nicht verantwortlich für Verzögerungen bei der Visaerteilung.
§ 10–11 Gewährleistung und Mitwirkungspflichten
Mängel sind unverzüglich beim Reiseleiter anzuzeigen. Reisende können nach Rückkehr eine Herabsetzung des Reisepreises fordern. Gepäckschäden sind sofort zu melden; Flugschäden gemäß P.I.R.-Verfahren.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Für internationale Abkommen, die bestimmte Dienstleistungen regeln, gelten zusätzliche Einschränkungen.
§ 13 Ansprüche und Verjährung
Vertragliche Ansprüche gegen den Veranstalter sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.
§ 14 Allgemeine Bestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mainz.